Art. 87 Abs. 4 StPO
Entscheide
- RBOG 2024 Nr. 37
Rückzugsfiktion bei unbekanntem Aufenthalt (Untertauchen) des Berufungsklägers; keine Zustellung der Vorladung durch Publikation im Amtsblatt erforderlich
Rückzugsfiktion bei unbekanntem Aufenthalt (Untertauchen) des Berufungsklägers; keine Zustellung der Vorladung durch Publikation im Amtsblatt erforderlich