Art. 237 StPO
- RBOG 2011 Nr. 26
Ersatzmassnahmen anstelle von Untersuchungshaft; Zuständigkeit zur Anordnung derselben im Beschwerdeverfahren
Ersatzmassnahmen anstelle von Untersuchungshaft; Zuständigkeit zur Anordnung derselben im Beschwerdeverfahren