Art. 194 Abs. 1 StPO
Entscheide
- RBOG 2022 Nr. 42
Verletzungen der Teilnahmerechte
- RBOG 2023 Nr. 41
Beizug verwaltungsrechtlicher Akten im Strafverfahren; mangels Anfangsverdacht ist die StPO auf den Polizeieinsatz nicht anwendbar.
Verletzungen der Teilnahmerechte
Beizug verwaltungsrechtlicher Akten im Strafverfahren; mangels Anfangsverdacht ist die StPO auf den Polizeieinsatz nicht anwendbar.