Art. 107 f StPO
- RBOG 2011 Nr. 23
Einschränkung des rechtlichen Gehörs durch Nichtbekanntgabe des Namens einer Auskunftsperson
- RBOG 2012 Nr. 24
Akteneinsichtsrecht eines Opfers
Einschränkung des rechtlichen Gehörs durch Nichtbekanntgabe des Namens einer Auskunftsperson
Akteneinsichtsrecht eines Opfers