Art. 130 lit. a StPO
- RBOG 2012 Nr. 26
Keine notwendige Verteidigung in den ersten zehn Tagen der Untersuchungshaft, auch wenn die Haft voraussichtlich länger dauert
Keine notwendige Verteidigung in den ersten zehn Tagen der Untersuchungshaft, auch wenn die Haft voraussichtlich länger dauert