Art. 431 Abs. 1 StPO
- RBOG 2014 Nr. 23
Entschädigungs- und Genugtuungsfolgen: Die Beschwerdeinstanz ist nicht an den Entsiegelungsentscheid des Zwangsmassnahmengerichts gebunden
Entschädigungs- und Genugtuungsfolgen: Die Beschwerdeinstanz ist nicht an den Entsiegelungsentscheid des Zwangsmassnahmengerichts gebunden