Art. 177 Abs. 1 StPO
- RBOG 2022 Nr. 40
Verwertbarkeit von Einvernahmen, bei denen die einvernommene Person von Anfang an in der falschen Parteirolle befragt wurde oder die Parteirolle nachträglich wechselte
Verwertbarkeit von Einvernahmen, bei denen die einvernommene Person von Anfang an in der falschen Parteirolle befragt wurde oder die Parteirolle nachträglich wechselte