Art. 56 lit. f StPO
- RBOG 2018 Nr. 14
Kein Ausstand von Polizeibeamten, die im Auftrag des Gerichts im Hauptverfahren Beweise erheben und gleichzeitig die Staatsanwaltschaft unterstützen; Zuständigkeit zum Entscheid über das Ausstandsgesuch
- RBOG 2022 Nr. 32
Kein Ausstand einer Staatsanwältin wegen mehrerer (behaupteter) "Fehlleistungen"