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Art. 56 lit. f StPO

  • RBOG 2018 Nr. 14

    Kein Ausstand von Polizeibeamten, die im Auftrag des Gerichts im Hauptverfahren Beweise erheben und gleichzeitig die Staatsanwaltschaft unterstützen; Zuständigkeit zum Entscheid über das Ausstandsgesuch

  • RBOG 2022 Nr. 32

    Kein Ausstand einer Staatsanwältin wegen mehrerer (behaupteter) "Fehlleistungen"

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