Art. 90 Abs. 1 StPO
- RBOG 2013 Nr. 31
Fristenlauf, wenn anlässlich der mündlichen Eröffnung eines Urteils nicht auf die Frist für die Berufungsanmeldung aufmerksam gemacht wurde
Fristenlauf, wenn anlässlich der mündlichen Eröffnung eines Urteils nicht auf die Frist für die Berufungsanmeldung aufmerksam gemacht wurde