Art. 60 StPO
- RBOG 2021 Nr. 17
Zeitpunkt, ab dem Amtshandlungen aufzuheben sind, an denen die zum Ausstand verpflichtete Person mitwirkte
- RBOG 2016 Nr. 26
Aufhebung von Amtshandlungen, an denen ein zum Ausstand verpflichteter Staatsanwalt mitwirkte
Zeitpunkt, ab dem Amtshandlungen aufzuheben sind, an denen die zum Ausstand verpflichtete Person mitwirkte
Aufhebung von Amtshandlungen, an denen ein zum Ausstand verpflichteter Staatsanwalt mitwirkte