Art. 319 Abs. 1 StPO
- RBOG 2018 Nr. 10
Teileinstellung eines Strafverfahrens im Hinblick auf den Grundsatz "ne bis in idem"
- RBOG 2020 Nr. 21
Ausnahmsweise kann bei der üblen Nachrede für den Vorwurf einer strafbaren Handlung der Wahrheitsbeweis ohne Verurteilung erbracht werden; Verfahrenseinstellung erfolgte zu Recht.
- RBOG 2013 Nr. 29
Voraussetzungen für die Einstellung des Strafverfahrens
- RBOG 2022 Nr. 47
Voraussetzungen für die Einstellung eines Strafverfahrens