Art. 319 Abs. 1 StPO

  • RBOG 2018 Nr. 10

    Teileinstellung eines Strafverfahrens im Hinblick auf den Grundsatz "ne bis in idem"

  • RBOG 2020 Nr. 21

    Ausnahmsweise kann bei der üblen Nachrede für den Vorwurf einer strafbaren Handlung der Wahrheitsbeweis ohne Verurteilung erbracht werden; Verfahrenseinstellung erfolgte zu Recht.

  • RBOG 2013 Nr. 29

    Voraussetzungen für die Einstellung des Strafverfahrens

  • RBOG 2022 Nr. 47

    Voraussetzungen für die Einstellung eines Strafverfahrens