Art. 407 Abs. 1 lit. c StPO

Entscheide

  • RBOG 2025 Nr. 39

    Voraussetzungen für das schriftliche Berufungsverfahren; Rückzugsfiktion gemäss Art. 407 Abs. 1 lit. c StPO geht öffentlicher Bekanntmachung nach Art. 88 Abs. 1 StPO vor; Glaubwürdigkeitsprüfung und Befragung zu den persönlichen Verhältnissen schliessen Dispensation von der Berufungsverhandlung aus

  • RBOG 2024 Nr. 37

    Rückzugsfiktion bei unbekanntem Aufenthalt (Untertauchen) des Berufungsklägers; keine Zustellung der Vorladung durch Publikation im Amtsblatt erforderlich