Art. 130 lit. b StPO
- RBOG 2025 Nr. 28
Genügende notwendige Verteidigung durch EU-/EFTA-Rechtsanwalt auch ohne "Einvernehmensanwalt"
- RBOG 2021 Nr. 21
Der Pikettanwalt wird im Fall einer notwendigen Verteidigung nicht ohne Gesuch zum amtlichen Verteidiger.