Art. 430 Abs. 1 lit. b StPO

  • RBOG 2025 Nr. 42

    Keine Herabsetzung der staatlichen Entschädigungspflicht nach Art. 429 StPO, wenn die durch die unterliegende Privatklägerschaft zu leistende Entschädigung nach Art. 432 Abs. 2 StPO zum Schuldpunkt uneinbringlich ist