Art. 263 Abs. 1 StPO
- RBOG 2015 Nr. 21
Hinreichender Tatverdacht für eine Beschlagnahme bei Geldwäscherei; Verletzung der Begründungspflicht und Heilung im Beschwerdeverfahren
Hinreichender Tatverdacht für eine Beschlagnahme bei Geldwäscherei; Verletzung der Begründungspflicht und Heilung im Beschwerdeverfahren