Art. 405 Abs. 2 StPO
Entscheide
- RBOG 2025 Nr. 39
Voraussetzungen für das schriftliche Berufungsverfahren; Rückzugsfiktion gemäss Art. 407 Abs. 1 lit. c StPO geht öffentlicher Bekanntmachung nach Art. 88 Abs. 1 StPO vor; Glaubwürdigkeitsprüfung und Befragung zu den persönlichen Verhältnissen schliessen Dispensation von der Berufungsverhandlung aus