Art. 158 Abs. 1 StPO
- RBOG 2021 Nr. 20
Die beschuldigte Person muss neben ihrem allgemeinen Aussageverweigerungsrecht auf spezifische Zeugnisverweigerungsrechte (hier mit Bezug auf ihren Ehemann) hingewiesen werden.
- RBOG 2011 Nr. 21
Telefonische Abklärungen beim Tatverdächtigen verletzen die Dokumentationspflicht