Art. 158 Abs. 1 StPO

  • RBOG 2021 Nr. 20

    Die beschuldigte Person muss neben ihrem allgemeinen Aussageverweigerungsrecht auf spezifische Zeugnisverweigerungsrechte (hier mit Bezug auf ihren Ehemann) hingewiesen werden.

  • RBOG 2011 Nr. 21

    Telefonische Abklärungen beim Tatverdächtigen verletzen die Dokumentationspflicht