Art. 113 Abs. 1 StPO

  • RBOG 2021 Nr. 20

    Die beschuldigte Person muss neben ihrem allgemeinen Aussageverweigerungsrecht auf spezifische Zeugnisverweigerungsrechte (hier mit Bezug auf ihren Ehemann) hingewiesen werden.

  • RBOG 2023 Nr. 41

    Beizug verwaltungsrechtlicher Akten im Strafverfahren; mangels Anfangsverdacht ist die StPO auf den Polizeieinsatz nicht anwendbar.